Sicherheitsschuhe S1 sind Schutzschuhe mit der Anforderung, dass eine Zehenschutzkappe vorhanden ist. Wie auch bei Sicherheitsschuhen S2 und S3 ist die Zehenschutzkappe oft aus Stahl und hat eine Belastbarkeit von 200 Joule. Diese Anforderungen sind in der EN 20345 für Sicherheitsschuhe geregelt.
Sicherheitsschuhe S1P haben eine Zehenschutzkappe und eine durchtrittsichere Sohle. Die Schutzkappe kann aus Stahl, aber auch aus Materialien wie Kunststoff, Aluminium oder Titan sein. Sicherheitsschuhe S1P unterscheiden sich von der Schutzklasse S3 durch den fehlenden Nässeschutz.
Die Anforderungen an diese Sicherheitsschuhe S2 sind wie bei S1 und S3 die Schutzkappe, deren Belastbarkeit bei 200 Joule liegt. Zusätzlich zur Schutzkappe haben Sicherheitsschuhe S2 eine gewisse Resistenz gegen Feuchte und Nässe, welche durch entsprechende Pflege auch erhalten bleibt.
Sicherheitsschuhe S3 sind mit einer Schutzkappe ausgestattet, deren Belastbarkeit 200 Joule beträgt. Zusätzlich zur Schutzkappe sind die Sicherheitsschuhe mit einer durchtrittsicheren Sohle ausgestattet. Aber auch diese Schutzschuhe müssen eine gewisse Resistenz gegen Feuchte und Nässe haben, die durch entsprechende Pflege erhalten werden kann. |